Wer darf Hyaluron und Botox spritzen?

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland:

In der heutigen Zeit ist die Nachfrage nach ästhetischen Unterspritzungen, wie beispielsweise Botox- und Hyaluronsäurebehandlungen stark angestiegen. Immer mehr Menschen möchten ihrem Aussehen eine kleine Auffrischung verleihen oder bestimmte Problemzonen behandeln lassen.
Doch wer darf Hyaluron spritzen? Wer darf Botox spritzen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren in Deutschland, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten?

Dieser Blogartikel wirft einen detaillierten Blick auf die rechtlichen Bestimmungen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Berufsgruppen.


Ästhetische Unterspritzungen als medizinische Eingriffe:

Ästhetische Unterspritzungen gelten rechtlich als medizinische Eingriffe, da sie in den Körper eingreifen und Risiken mit sich bringen können. Aus diesem Grund müssen sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.



Die Zuständigkeit der Ärzte:

In Deutschland dürfen ästhetische Unterspritzungen grundsätzlich von Ärzten der Humanmedizin durchgeführt werden. Dies umfasst gleichermaßen sowohl Ärzte mit einer allgemeinen medizinischen Ausbildung, als auch Fachärzte verschiedener Fachrichtungen. Ausdrücklich hiervon ausgenommen sind Zahnärzte. Diese dürfen nicht über das Lippenrot hinaus ästhetisch tätig werden.

Ärzte verfügen grundsätzlich über das notwendige medizinische Wissen, um die Behandlungen sicher und fachgerecht durchzuführen. Sie sind in der Lage, eventuelle Komplikationen zu erkennen und angemessen zu handeln.
Dennoch darf ein Arzt nur tun, was dieser auch sicher beherrscht. Mit unseren Kursen versuchen wir, das notwendige Wissen weiterzuvermitteln, um eine sichere Anwendung zu ermöglichen.


Heilpraktiker und ästhetische Unterspritzungen:

Heilpraktiker haben in Deutschland eine Erlaubnis zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten. Sie dürfen grundsätzlich auch invasiven Eingriffe durchführen, zu denen auch ästhetische Unterspritzungen zählen.

Die Unterspritzung mit Hyaluronsäure ist also eindeutig erlaubt. Bei dem Spritzen mit Botox bewegen sich Heilpraktiker in einer rechtlichen Grauzone. Zwar dürfen sie keine rezeptpflichtigen Medikamente, wie Botox, selbstständig beziehen, diese aber durchaus unterspritzen.

„Angehende“ Heilpraktiker dürfen im Übrigen noch keine Unterspritzungen durchführen. Eine theoretische Weiterbildung, um sie auf eine eventuelle spätere Tätigkeit vorzubereiten, ist Ihnen aber natürlich dennoch gestattet, weshalb auch diese an unseren Kursen teilnehmen dürfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kompetenzen und Ausbildungen von Heilpraktikern stark variieren können, wodurch das Risiko von unsachgemäßen Behandlungen steigt. Eine fundierte Ausbildung im ästhetischen Bereich ist also unerlässlich. Dazu versuchen wir als Oezgoeren Academy unseren Teil beizutragen.


Medizinische Fachangestellte und medizinische Kosmetiker:

Medizinische Fachangestellte und medizinische Kosmetiker haben in der Regel eine spezielle Ausbildung absolviert und sind in ästhetischen Behandlungen geschult. Sie dürfen jedoch eigenmächtig keine invasiven Eingriffe vornehmen, zu denen auch ästhetische Unterspritzungen gehören.
Medizinische Kosmetiker und medizinische Fachangestellte können jedoch unterstützende Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise die Vor- und Nachbereitung der Behandlung, sowie die Pflege der behandelten Hautpartien.


Qualitätsstandards und Zertifizierungen:

Um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, sollten Ärzte und Heilpraktiker, die ästhetische Unterspritzungen durchführen, über spezielle Zusatzausbildungen, bzw. Schulungen in diesem Bereich verfügen.


Fazit:

In Deutschland dürfen ästhetische Unterspritzungen ausschließlich von qualifizierten Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden. Andere Berufsgruppen wie „angehende“ Heilpraktiker, Zahnärzte, medizinische Fachangestellte, oder medizinische Kosmetiker haben keine Berechtigung dazu.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und unsachgemäße Behandlungen zu verhindern.
Um die Qualität und Kompetenz der durchführenden Ärzte und Heilpraktiker zu gewährleisten, ist es ratsam, auf Zusatzausbildungen und Zertifizierungen zu achten. Wir von der Oezgoeren Academy bieten solche Zertifizierungen an.

Dieser Artikel stellt keine Rechtberatung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Der Artikel hat keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit, oder Korrektheit. Wir übernehmen keine Haftung für durch Fehlinformationen entstandene Schäden. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

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