Sind vorher/nachher Bilder erlaubt?

In der Welt der ästhetischen Medizin spielen Vorher-Nachher-Bilder eine wichtige Rolle, um potenziellen Patienten die Ergebnisse von ästhetischen Unterspritzungen zu präsentieren.
In diesem Blogartikel werden wir uns mit den rechtlichen Aspekten befassen und untersuchen, ob Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Unterspritzungen in Deutschland rechtlich erlaubt sind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Verwendung solcher Bilder den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG):

 

Das Heilmittelwerbegesetz regelt die Werbung für medizinische und ästhetische Behandlungen in Deutschland. Nach § 11 Abs. 1 HWG sind “ausschließlich sachliche, informative und objektive Angaben” in der Werbung erlaubt. Vorher-Nachher-Bilder können in diesem Kontext als werbende Darstellung betrachtet werden und müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Klar verboten ist das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern bei ästhetischen Operationen (siehe § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG: „Verboten ist die Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff“).

Bei ästhetischen Unterspritzungen ist dieser Sachverhalt aber nicht ganz so eindeutig. Ob es sich hierbei nämlich grundsätzlich auch um „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ handelt, welche das Verbot miteinschließen würde, ist bislang nicht höchstrichterlich oder allgemeingültig geklärt und damit zumindest strittig. Ob man das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung hier im Zweifel eingehen möchte oder nicht, bleibt also bislang jedem selbst überlassen: Ein typischer Graubereich.
Dennoch sollte man zumindest klar erkennbar machen, dass es sich bei dem Ergebnis des Vorher-Nachher-Vergleiches um eine Unterspritzung und keiner chirurgischen Operation im klassischen Sinne handelt.

Die Rechtsprechung und das Wettbewerbsrecht:


Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass Vorher-Nachher-Bilder grundsätzlich erlaubt sind, solange sie nicht irreführend sind. Sie müssen ein realistisches Bild der tatsächlichen Ergebnisse vermitteln und dürfen nicht übertrieben oder manipuliert sein. Zudem muss klar ersichtlich sein, dass es sich um individuelle Ergebnisse handelt, die nicht bei jedem Patienten garantiert werden können. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte:

 

Bei der Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu respektieren. In der Regel sollten Patienten ihre schriftliche Einwilligung zur Verwendung ihrer Bilder für Werbezwecke geben. Anonymisierungstechniken wie das Verpixeln oder Entfernen von Gesichtern können ebenfalls verwendet werden, um die Identität der Patienten zu schützen.

Die Rolle der ärztlichen Berufsordnung:

 

Die ärztliche Berufsordnung legt ethische Richtlinien für Ärzte fest. Einige Landesärztekammern in Deutschland haben Leitlinien erlassen, die die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern regeln. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Berufsordnung der einzelnen Bundesländer zu beachten und sicherzustellen, dass die Verwendung solcher Bilder mit den ethischen Standards übereinstimmt.

Die Bedeutung von Aufklärung und Transparenz:

 

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten ist es von großer Bedeutung, Patienten umfassend aufzuklären und transparent zu sein. Vorher-Nachher-Bilder sollten als Informationsmaterial betrachtet werden und nicht als Garantie für bestimmte Ergebnisse. Fachleute sollten Patienten darüber aufklären, dass individuelle Unterschiede und andere Faktoren das Endergebnis beeinflussen können.

Fazit:

 

Die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern bei ästhetischen Unterspritzungen in Deutschland ist unter bestimmten Rahmenbedingungen, unserer rechtlichen Einschätzung nach, zumindest nicht eindeutig untersagt. Dennoch ist eine individuelle anwaltliche Beratung grundsätzlich ratsam.
Es ist wichtig, die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes, des Wettbewerbsrechts, der ärztlichen Berufsordnung und der Persönlichkeitsrechte zu beachten. Durch transparente Aufklärung und die Verwendung authentischer Bilder können Fachleute sicherstellen, dass die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern ethisch vertretbar und rechtlich zulässig ist. Letztendlich ist es von größter Bedeutung, dass die Patientensicherheit und das Vertrauen in den Behandlungsprozess gewährleistet werden.

 

UPDATE:
Im Juni 24 erging nun ein Urteil des Bundesgerichtshofes, welches das OLG Urteil bestätigte, wonach die Verwendung von Vorher-Nachher Bildern in der Werbung auch bei Faltenunterspritzungen untersagt sei. Somit empfehlen wir zum aktuellen Zeitpunkt auf Vorher-Nachher-Bilder zu verzichten!

Dieser Artikel stellt keine Rechtberatung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Der Artikel hat keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit, oder Korrektheit. Wir übernehmen keine Haftung für durch Fehlinformationen entstandene Schäden. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

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