Abrechnung als Arzt oder Heilpraktiker! Wie rechne ich ästhetische Leistungen ab?
Ästhetische Leistungen korrekt abrechnen:
Ein Leitfaden für Ärzte und Heilpraktiker unter Berücksichtigung von Materialien, Mehrwertsteuer und GOÄ
Ästhetische Leistungen gewinnen in der medizinischen und heilpraktischen Praxis immer mehr an Bedeutung. Patienten wünschen sich nicht nur medizinische Behandlungen, sondern auch ästhetische Verbesserungen, die ihr Wohlbefinden und Selbstvertrauen steigern. Als Arzt oder Heilpraktiker ist es wichtig, diese ästhetischen Leistungen korrekt abzurechnen, um sowohl rechtliche als auch finanzielle und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Blogartikel werden wir die Abrechnung von ästhetischen Leistungen unter Berücksichtigung von Materialien, Mehrwertsteuer und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genauer betrachten.
Auswahl der Materialien:
Bei der Abrechnung ästhetischer Leistungen ist die Auswahl der verwendeten Materialien von großer Bedeutung. Je nach Art der Behandlung können unterschiedliche Materialien wie Implantate, Füllstoffe oder Medikamente erforderlich sein.
Es ist wichtig, die Kosten für diese Materialien angemessen zu berücksichtigen und sie korrekt in der Abrechnung zu erfassen. Halte alle relevanten Informationen über die verwendeten Materialien in der Patientenakte fest, um eine transparente Abrechnung zu gewährleisten. Insbesondere als Arzt solltest Du keine Aufschläge auf die tatsächlichen Einkaufspreise erheben, um dem Vorwurf einer gewerblichen Tätigkeit und der damit verbundenen Gewerbesteuer von vornhinein aus dem Wege zu gehen.
Berücksichtigung der Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) spielt eine Rolle bei der Abrechnung ästhetischer Leistungen. In einigen Ausnahmefällen können ästhetische Eingriffe als medizinisch notwendig eingestuft werden und sind somit von der MwSt. befreit. Dies kann je nach Land und den dort geltenden Steuervorschriften variieren. Grundsätzlich sind rein ästhetische Leistungen aber mehrwertsteuerpflichtig!
Informiere Dich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Land und konsultiere bei Bedarf einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Du die MwSt. korrekt abrechnest.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Die GOÄ ist die maßgebliche Abrechnungsgrundlage für ärztliche Leistungen in Deutschland. Sie regelt die Honorare für medizinische Leistungen, einschließlich ästhetischer Eingriffe.
Ärzte sollten sich mit den relevanten Gebührenpositionen vertraut machen, um die erbrachten Leistungen richtig zu codieren und angemessen abzurechnen.
Die GOÄ bietet detaillierte Informationen zu den einzelnen Positionen, ihren Bewertungen und der Abrechnungsmethodik.
Es ist zu bedenken, dass es für ästhetische ärztliche Leistungen also niemals Festpreise geben kann! Die Preise müssen immer individuell nach der jeweiligen Gebührenziffer, sowie dem sich ergebenden Steigerungssatz bemessen werden. Dieser richtet sich unter anderem nach dem zeitlichen, handwerklichen und intellektuellen Aufwand.
Ein Steigerungssatz von 1,0 bis 2,3 ist dabei die Norm. Erhöhte Steigerungssätze bis 3,5 benötigen eine Begründung. Darüberhinausgehende Steigerungssätze sind im Voraus mit dem Patienten im Sinne einer Honorarvereinbarung festzulegen.
Komplett kostenlose ärztliche Leistungen, wie beispielsweise kostenlose Erstberatungen, sind in der GOÄ nicht vorgesehen und damit auch nicht zulässig.
Beachte jedoch, dass die GOÄ nicht für Heilpraktiker gilt, da sie nur für Ärzte verbindlich ist.
Konkrete Abrechnungsbeispiele zu ästhetischen Behandlungen mit konkreten GOÄ Ziffern und Erklärungen findest Du auch in unserem Hyaluronsäure Basiskurs, sowie unserem Muskelrelaxanzien Basiskurs.
Transparente Aufklärung und Abrechnung:
Transparenz in der Kommunikation mit Ihren Patienten ist entscheidend, insbesondere bei ästhetischen Leistungen. Erkläre Deinem Patienten im Vorfeld die Kosten für die Behandlung, die in Rechnung gestellt werden. Gebe klare Informationen über die anfallenden Materialkosten, eventuelle Zusatzleistungen und die voraussichtliche Gesamtsumme. Stelle sicher, dass Deine Patienten alle Informationen verstehen und eine schriftliche Einwilligung geben, bevor Sie mit der Behandlung beginnen.
Fazit:
Die korrekte Abrechnung ästhetischer Leistungen erfordert ein gründliches Verständnis der Materialkosten, der Mehrwertsteuerregelungen und der relevanten Abrechnungsgrundlagen, wie der GOÄ.
Indem Ärzte und Heilpraktiker diese Aspekte berücksichtigen und transparente Kommunikation mit den Patienten pflegen, können sie eine reibungslose Abrechnung gewährleisten und das Vertrauen der Patienten stärken. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist es ratsam, sich an spezialisierte Berater oder Verbände zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten und rechtliche Bestimmungen einzuhalten. Auch wir behandeln das Thema Abrechnungen in unseren Grundkursen.
Dieser Artikel stellt keine juristische oder steuerliche Beratung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Der Artikel hat keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit, oder Korrektheit. Wir übernehmen keine Haftung für durch Fehlinformationen entstandene Schäden. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich und steuerlich beraten.